26 February 2026, 18:09

AfD bleibt vorerst ohne Extremismus-Einstufung – Gericht stoppt BfV-Entscheidung

Eine Gruppe von Menschen hält Schilder und Plakate vor einem Gebäude, mit zwei Personen im Vordergrund und einem Müllcontainer auf der rechten Seite, während einer Demonstration in Deutschland, mit Gebäuden, Fenstern, Lichtern und Schildern im Hintergrund.

AfD gewinnt Eilantrag, um nicht als rechtsextrem einzustufen - AfD bleibt vorerst ohne Extremismus-Einstufung – Gericht stoppt BfV-Entscheidung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als bestätigte politische Partei einstufen. Diese Entscheidung folgt auf eine Klage der Partei selbst. Ein Gericht hat nun verfügt, dass das BfV abwarten muss, bis die laufenden Hauptverfahren abgeschlossen sind, bevor die Einstufung endgültig feststeht.

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Der Streit begann im März 2020, als das BfV den AfD-internen Flügel als gesicherte politische Gruppierung einordnete. Vier Jahre später, im Mai 2024, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des BfV, die gesamte AfD bundesweit als Verdachtsfall für Extremismus einzustufen.

Im Mai 2025 verschärfte das BfV nach einer ausführlichen Prüfung seine Bewertung und stufte die Partei als bestätigte politische Organisation ein. Die AfD reagierte mit einer Klage, woraufhin die Einstufung vorläufig ausgesetzt wurde.

Das Verwaltungsgericht Köln hat nun entschieden, dass das BfV seine Entscheidung aussetzen muss. Die Behörde darf die Extremismus-Einstufung nicht durchsetzen, bis die Hauptverfahren abgeschlossen sind. Damit bleibt der Status der AfD vorerst ungeklärt.

Das Urteil verhindert, dass das BfV die AfD bis auf Weiteres offiziell als politische Organisation klassifizieren kann. Der Fall wird nun weiter durch die Instanzen gehen, wobei die endgültige Entscheidung darüber fällt, ob die Einstufung Bestand hat. Vorerst hat die Klage der Partei weitere offizielle Schritte des Verfassungsschutzes verzögert.