Zoll entdeckt verbotene Waffenoptik bei Routinekontrolle auf der A44
Zollbeamte in Deutschland haben bei einer routinemäßigen Verkehrskontrolle auf der Autobahn A44 ein Wärmebild-Zielfernrohr für Gewehre beschlagnahmt. Das Gerät, das nach deutschem Recht als Waffe eingestuft wird, wurde in einem in Rumänien zugelassenen Transporter entdeckt, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war. Gegen die beiden Insassen wird nun wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Waffenrecht ermittelt.
Der Vorfall ereignete sich, als die Beamten den Transporter im Kreis Soest anhielten. Im Inneren fanden sie ein Wärmebildgerät mit einer Montageschiene für Schusswaffen. Die deutschen Behörden beschlagnahmten das Gerät umgehend, da solche Ausrüstungen in der EU streng reglementiert sind.
Die beiden Männer, 45 Jahre alt bzw. sein Beifahrer, gaben an, Pakete und einen gebrauchten BMW X6 auf einem Anhänger zu transportieren. Das Fahrzeug, das für den Zoll mit 4.000 Euro bewertet wurde, wies einen defekten Turbolader auf. Beide bestritten, Verbrauchsteuerware, Betäubungsmittel oder Bargeld in Höhe von über 10.000 Euro bei sich zu führen, konnten jedoch die erforderlichen Zollerklärungen nicht vorlegen.
Nach der Begleichung von 3.250 Euro an ausstehenden Einfuhrabgaben und einer gerichtlich angeordneten Sicherheitsleistung von 4.000 Euro durften die Reisenden ihre Fahrt fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hat inzwischen weitere Ermittlungen in der Sache angeordnet.
Wärmebild-Zielgeräte für Waffen unterliegen seit 2021 verschärften EU-Vorschriften, insbesondere seit dem Ukraine-Konflikt. Während einige Länder den privaten Besitz vollständig verbieten, erlauben andere den eingeschränkten Verkauf über lizenzierte Händler mit Sicherheitsüberprüfungen.
Der Fall liegt nun bei der deutschen Staatsanwaltschaft, die mögliche Verstöße gegen das Waffenrecht und Steuerhinterziehung prüft. Das beschlagnahmte Zielfernrohr bleibt vorerst in Verwahrung, und den Männern drohen je nach Ergebnis der Ermittlungen rechtliche Konsequenzen. Die Zollbehörden überwachen weiterhin den Transport von reglementierten Gütern über die EU-Grenzen.






