08 April 2026, 06:07

Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach gescheiterter Beziehung

Schwarz-weißes Gerichtsszenario aus dem Prozess "The Brighton Railway Tragedy", das eine Person zeigt, die ein Buch in der Mitte hält, mit einem Zug im Hintergrund und einer Gruppe von Sitzenden.

Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach gescheiterter Beziehung

Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und lehnte eine Verurteilung wegen Mordes mangels Beweisen ab. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Trennung des Paares, die laut Staatsanwaltschaft den gewalttätigen Ausbruch ausgelöst habe.

Wie im Prozess deutlich wurde, hatte die Frau die Beziehung vor dem Angriff beenden wollen. Die Anklage argumentierte, der Mann habe aus Verzweiflung gehandelt und nicht aus Rache oder extremer Besitzanspruch. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft plädierten auf Totschlag, stritten jedoch über die Höhe der Strafe.

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Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 13 Jahren, während die Verteidigung sieben Jahre beantragte. Schließlich verhängte der Richter eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung einlegen können – der endgültige Ausgang bleibt damit ungewiss.

Die Entscheidung des Gerichts stützte sich maßgeblich auf den geistigen Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat. Die Strafe spiegelt die Feststellung wider, dass er in einem Moment der Ausweglosigkeit handelte. Sollte eine der Parteien das Urteil anfechten, könnte der Fall erneut vor Gericht landen.

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