Drachen- und Gleitschirmclub scheitert mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark siegt gegen Gleitschirmverein: Gericht lehnt Eilantrag ab
Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windpark
Ein Drachensegler- und Gleitschirmverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die Windkraftanlagen keine existenzielle Bedrohung für dessen Betrieb darstellen.
Der Verein mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr hatte argumentiert, der Windpark berge erhebliche Sicherheitsrisiken. Das Gericht sah jedoch keine Gründe, das Projekt zu stoppen.
Streitpunkt war ein geplanter Windpark südöstlich von Meschede, der in einer ausgewiesenen Windenergiezone entstehen soll. Der Verein befürchtete, die Anlagen würden gefährliche Turbulenzen erzeugen und den Flugbetrieb auf seinem Fluggelände – einem der meistgenutzten in der Region – einschränken.
Das Gericht prüfte die Risiken, kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Kilometern pro Stunde sicher möglich seien. Zudem verwies es auf bestehende Sicherheitsvorschriften, die Flüge bereits bei Windstärken über 30 Kilometern pro Stunde untersagen – unabhängig vom Windpark. Die Richter urteilten, dass die Bedenken des Vereins zu Turbulenzen bei höheren Geschwindigkeiten nicht ausreichend belegt seien.
In seiner Begründung betonte das Gericht, der Verein sei im Genehmigungsverfahren für den Windpark ordnungsgemäß angehört worden. Die Entscheidung ebnet damit den Weg für den geplanten Bau.
Mit der Abweisung des Eilantrags kann der Windpark nun ohne rechtliche Hindernisse realisiert werden. Der Flugbetrieb des Vereins wird unter den bisherigen Sicherheitsauflagen fortgeführt, ohne zusätzliche Einschränkungen. Der Fall zeigt die Abwägung zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und lokalen Luftsportaktivitäten.






