Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Anna SchmitzVerbotener Elektroschocker im Gepäck: Bundespolizei stoppt Passagier am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Der Fund erfolgte vor einem geplanten Abflug nach Marokko. Die Behörden beschlagnahmten die Waffe und leiteten ein Strafverfahren gegen den Reisenden ein.
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen marokkanischen Staatsbürger, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete. Beamte stellten fest, dass das Gerät über keine vorgeschriebene Zulassungsplakette des Bundeskriminalamts (BKA) verfügte. Nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) sind Elektroschocker ohne BKA-Genehmigung illegal.
Der Mann gab an, die Waffe einem Freund überbringen zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite. Trotz des Fundes durfte er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen. Der Elektroschocker verblieb als Beweisstück für die Ermittlungen in behördlicher Verwahrung.
Gegen den Mann wurden Strafanzeigen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes erstattet. Der Fall wird nun im Rahmen des ordentlichen Rechtswegs weiterverfolgt.
Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Waffengesetze an Flughäfen. Der beschlagnahmte Elektroschocker dient als Beweismittel im laufenden Strafverfahren. Der Passagier durfte zwar weiterreisen, doch die Ermittlungen dauern an.






