Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für die Opfer des spektakulären Raubs
Anna SchmitzSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für die Opfer des spektakulären Raubs
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Betroffene des spektakulären Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten nun erste Entschädigungszahlungen. Bei dem Raub Ende Dezember waren über 3.000 Schließfächer aufgebrochen worden. Bisher erhielt jeder geschädigte Kunde im Durchschnitt etwas mehr als 22.000 Euro als Ausgleich.
Bei dem Einbruch hatten unbekannte Täter fast alle der 3.250 Kundenfächer im Banktresor gewaltsam geöffnet. Erste Entschädigungen stammen aus Hausratversicherungen, doch vielen Opfern fehlen die notwendigen Zusatzpolicen, um solche Verluste abzudecken. Die Sparkasse hatte jedes Fach mit etwa 10.300 Euro versichert, doch die Auszahlungen fallen sehr unterschiedlich aus.
Anwälte spielten eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Ralf Bürger und Christian Dreier erstritten für ein Opfer rund 20.000 Euro, während Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Geschädigte insgesamt etwa 250.000 Euro erreichte. Erfolgreiche Forderungen hingen maßgeblich von einer lückenlosen Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände ab.
Zwei Klagen gegen die Sparkasse sind derzeit beim Landgericht Essen anhängig. Die Bank äußerte sich bisher nicht zu den laufenden Rechtsstreitigkeiten oder zum Stand weiterer Entschädigungszahlungen.
Die ersten Auszahlungen bedeuten für die Betroffenen einen wichtigen Schritt. Dennoch haben noch nicht alle Opfer eine Entschädigung erhalten, und die juristischen Auseinandersetzungen dauern an. Die bisher zurückgezahlten Beträge fallen sehr unterschiedlich aus – für manche steht eine Lösung noch aus.






