Schutzfrist für Bäume und Sträucher: Warum jetzt Schneiden verboten ist
Anna SchmitzSchutzfrist für Bäume und Sträucher: Warum jetzt Schneiden verboten ist
Bundesweites Verbot: Bäume und Sträucher dürfen nicht geschnitten werden
In ganz Deutschland gilt derzeit ein flächendeckendes Verbot zum Schneiden oder Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern. Die gesetzliche Schutzfrist erstreckt sich jedes Jahr vom 1. März bis zum 30. September. Ihr Ziel ist es, brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere in ihrer empfindlichsten Phase zu schützen.
Betroffen sind alle Formen des starken Rückschnitts, das Fällen oder die Beseitigung von Gehölzen – dazu zählen auch Hecken und Büsche. Anwohner müssen diese Arbeiten bis zur Aufhebung des Verbots am 28. Februar nächsten Jahres unterlassen. Ausnahmen sind selten, allerdings darf in begrenztem Umfang – bis zu 2 Prozent der Fläche eines Baustellengeländes – Vegetation ohne Genehmigung gerodet werden.
Offiziell angeordnete Projekte oder Maßnahmen im öffentlichen Interesse können ebenfalls von der Regelung ausgenommen werden, jedoch nur mit vorheriger Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Selbst außerhalb der Schutzzeit kann das Fällen alter Bäume oder umfangreicher Rückschnitt unter Umständen eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern. In den letzten fünf Jahren hat das Gesetz besonders den Erhalt von Lebensräumen wie Höhlenbäumen und Hecken betont, die für Arten wie Fledermäuse, Eulen, Schwalben und Ringelnattern von entscheidender Bedeutung sind.
Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder. Die Behörden raten allen Unsicheren, sich vorab beraten zu lassen, bevor sie tätig werden.
Die Schutzfrist bleibt bis Ende September strikt in Kraft. Sie soll Störungen von Wildtieren während der Brut- und Nistzeit verhindern. Wer Arbeiten an Bäumen oder Sträuchern plant, sollte sich vorab bei den örtlichen Naturschutzbehörden über die genauen Auflagen informieren.






