Rechtsstreit um Kölner Theater: Baugenehmigung bleibt vorerst blockiert
Mila WalterNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Rechtsstreit um Kölner Theater: Baugenehmigung bleibt vorerst blockiert
Ein langjähriger Rechtsstreit um eine Baugenehmigung in Köln nimmt eine neue Wendung. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen das Kölner Volkstheater und ein Anwohner, dessen Fall nun erneut vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt wird. Kern des Streits ist eine 2018 erteilte Genehmigung, die die Umwandlung von Räumlichkeiten in der Nähe des Theaters in eine Wohnung vorsieht.
Der Streit eskalierte, als der Verein Freie Volksbühne gegen die Genehmigung klagte. Die Begründung: Die Theaterbetriebe – die durch bestehende Rechte geschützt sind – würden mit einer Wohnnutzung kollidieren, da Lärmbelästigungen durch Aufführungen zu erwarten seien. Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Verein recht und hob die Genehmigung auf, da die Lärmgrenzen überschritten würden.
Der Eigentümer legte Berufung ein, woraufhin der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte. Am 17. März 2026 urteilten die Leipziger Richter, das Münsteraner Gericht habe nicht ausreichend Fakten gesammelt, um seine Entscheidung zu stützen. Sie wiesen darauf hin, dass das vorherige Urteil allein auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt worden sei, ohne die bestehenden Rechte des Theaters umfassend zu prüfen. Da das Leipziger Gericht kein abschließendes Urteil fällen konnte, verwies es den Fall zur erneuten Verhandlung nach Münster zurück.
Seit dem Urteil von 2024 wurden keine Bauarbeiten zur Umwandlung des ehemaligen Druckereigebäudes in eine Wohnung durchgeführt. Die jüngste Entscheidung bedeutet, dass das Verfahren in Münster fortgesetzt wird, wo weitere Beweise geprüft werden müssen, bevor eine Lösung gefunden werden kann.
Der Fall wird nun in Münster erneut aufgegriffen, um die Sachlage neu zu bewerten. Bis dahin bleibt die Genehmigung von 2018 ungültig, und die angrenzenden Räumlichkeiten bleiben unverändert. Die endgültige Entscheidung wird davon abhängen, ob die Lärmbelastung durch das Theater das Recht des Anwohners auf eine Bebauung des Grundstücks überwiegt.






