NRW-Richter können länger arbeiten - NRW plant längere Amtszeiten für Richter bis zum 69. Lebensjahr
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald die Möglichkeit erhalten, zwei Jahre länger als bisher im Amt zu bleiben. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der freiwillige Verlängerungen bis zum 69. Lebensjahr erlaubt. Damit würde NRW mit sieben anderen Bundesländern gleichziehen, in denen solche Regelungen bereits gelten.
Aktuell müssen Richter in Nordrhein-Westfalen mit 67 Jahren in den Ruhestand gehen. Anders als in Bayern, Baden-Württemberg und fünf weiteren Ländern sind freiwillige Verlängerungen bisher nicht möglich. Der Landtag hatte Anfang Juli eine Überprüfung dieser Regelung gefordert, woraufhin die Regierung einen Änderungsentwurf für das Landesrichtergesetz vorlegte.
Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) argumentiert, dass erfahrene Richter wertvolles Fachwissen in die Gerichte einbringen. Zudem würde die Neuregelung dem Justizsystem mehr Flexibilität bei der Personalplanung verschaffen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur Debatte vorgelegt.
Falls das Gesetz verabschiedet wird, könnten Richter in NRW ihren Dienst freiwillig bis zum 69. Lebensjahr verlängern. Damit würde das Land an bestehende Praktiken in anderen Teilen Deutschlands angeglichen werden. Der Vorschlag steht nun zur weiteren Beratung und Abstimmung im Landtag an.






