27 April 2026, 00:13

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes

Gruppe von Polizeibeamten vor einem großen Gebäude mit architektonischen Details, Fahrzeugen auf der Straße, einer Person mit einer Kamera und Hintergrundelementen wie Bäumen, Verkehrszeichen, Flaggen und einem klaren Himmel.

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffverstoßes

Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem Bundespolizisten einen gegen ihn vorliegenden Haftbefehl entdeckten. Die Kontrolle erfolgte am 20. August 2025 am Rasthof Knauheide im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung. Der Mann war mit einem in den Niederlanden zugelassenen Fahrzeug über den ehemaligen Grenzübergang Elten nach Deutschland eingereist.

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Bei der Überprüfung legte der Fahrer einen gültigen niederländischen Personalausweis vor. Eine anschließende Abfrage ergab jedoch, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz vorlag. Dieser ging auf eine Verurteilung vom April 2023 zurück, als ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder alternativ 120 Tagen Haft verurteilt hatte.

Die Straftat datierte auf Dezember 2022 zurück, als der Mann versucht hatte, ohne die erforderliche sprengstoffrechtliche Genehmigung Pyrotechnik ins Land zu bringen. Damals war er in Waldsassen von den Behörden angehalten worden. Nach seiner Festnahme auf der A3 brachten die Beamten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve, wo die weiteren Formalitäten erledigt wurden.

Am Donnerstagmorgen wurde der Niederländer dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt. In der Verhandlung ging es um die Vollstreckung des bestehenden Haftbefehls sowie um die nächsten Schritte im Verfahren. Dem Mann droht nun die ursprüngliche Strafe: entweder eine Geldbuße von 3.000 Euro oder eine 120-tägige Haftstrafe. Seine Festnahme erfolgte im Zuge einer Routinekontrolle, bei der der noch offene Rechtsfall aufgedeckt wurde. Das weitere Verfahren liegt in der Zuständigkeit des Amtsgerichts Kleve.

Quelle