22 April 2026, 06:17

Neue IBAN-Prüfung ab Oktober: So schützen Banken vor Betrug bei Überweisungen

Alte japanische 10-Yen-Banknote der International Banking Corporation, schwarz mit fetter Schrift, die 'International Banking Corporation' liest.

Neue IBAN-Prüfung ab Oktober: So schützen Banken vor Betrug bei Überweisungen

Neue Sicherheitsregel für Banküberweisungen tritt am 9. Oktober in Kraft

Ab dem 9. Oktober führen Banken und Sparkassen eine zusätzliche Prüfung durch: Vor der Ausführung von Überweisungen wird kontrolliert, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen, gilt jedoch nicht für alle Transaktionen innerhalb Europas.

Im Rahmen des neuen Systems, Verification of Payee (VoP) genannt, müssen Finanzinstitute den Kontonamen mit der IBAN abgleichen. Stimmen die Angaben überein, wird die Überweisung wie gewohnt ausgeführt. Bei Abweichungen erhalten Kunden eine Warnung und müssen selbst entscheiden, ob sie die Transaktion trotzdem durchführen.

Betrüger bringen Opfer häufig dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen – etwa durch gefälschte E-Mails, scheinbare Jobangebote oder andere täuschende Nachrichten. Sobald die Gelder einmal umgelenkt wurden, ist eine Rückholung oft nur möglich, wenn Kunden alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet haben.

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Banken erstatten Verluste nur, wenn Kunden nachweislich sorgfältig gehandelt und keine Schuld trifft. Wird eine Überweisung trotz Warnung getätigt, haftet der Kunde – es sei denn, die Bank bestätigt die Übereinstimmung der Daten. Die Regelung gilt nicht für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU, sodass einige Transaktionen weiterhin ungeschützt bleiben.

Ab Oktober 2025: Echtzeit-Überweisungen für alle Ab Oktober 2025 müssen Finanzinstitute zudem Echtzeit-Überweisungen anbieten. Diese umgehen die üblichen Bearbeitungszeiten und beschleunigen so Zahlungen für Kunden.

Die neuen Prüfungen sollen helfen, Betrug durch die Erkennung falscher Kontodaten zu verringern. Dennoch tragen Kunden weiterhin die Verantwortung, Überweisungen selbst zu überprüfen. Banken kommen nur für Verluste auf, wenn dem Kunden kein grobes Verschulden oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Quelle