Mutterschutz für Selbstständige: NRW kämpft um Gleichberechtigung für Freiberuflerinnen
Anna KrauseMutterschutz für Selbstständige: NRW kämpft um Gleichberechtigung für Freiberuflerinnen
Selbstständige Frauen in Deutschland haben derzeit nicht denselben Mutterschutz wie Angestellte. Jährlich bringen etwa 27.000 Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen Kinder zur Welt – ohne finanzielle Absicherung oder rechtlichen Schutz. Doch nun wächst der Druck, diese Lücke im Unterstützungssystem zu schließen.
Nordrhein-Westfalen treibt die Forderung nach stärkeren Schutzmaßnahmen voran und hat über eine Bundesratsinitiative Reformen angestoßen. Die Landesregierung ließ eine Machbarkeitsstudie erstellen und schmiedete ein breites Bündnis für die Umsetzung. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass eine Schwangerschaft nicht als berufliches Risiko behandelt werden dürfe.
Die Westdeutsche Handwerkskammer (WHKT) hat nun konkrete Vorschläge vorgelegt. Kernpunkt ist ein einmaliger, pauschaler Lohnersatz während der Mutterschutzfrist. Die Pläne basieren auf der vom Land finanzierten Machbarkeitsstudie, deren Ergebnisse im Juli veröffentlicht werden sollen.
Um die Reformen voranzubringen, veranstaltete das Wirtschaftsministerium in Berlin eine Fachkonferenz. Politiker:innen, Wirtschaftsvertreter:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen diskutierten, wie die Änderungen praktisch umgesetzt werden können.
Die Forderung nach einem gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige gewinnt an Fahrt. Mit der Studie aus Nordrhein-Westfalen und den WHKT-Vorschlägen liegt nun ein klarer Handlungsrahmen vor. Werden die Reformen beschlossen, erhalten tausende Freiberuflerinnen und Unternehmerinnen in Schwangerschaft und früher Elternzeit endlich finanzielle Sicherheit.






