IS-Rückkehrer aus Warendorf verliert letzten Kampf gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Anna KrauseVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - IS-Rückkehrer aus Warendorf verliert letzten Kampf gegen Abschiebung nach Tadschikistan
Ein Mann aus dem Kreis Warendorf, der sich 2015 der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten Rechtsstreit gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Gerichte entschieden, dass er nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen nun aus dem Land ausgewiesen werden kann. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob ihm bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland Tadschikistan Folter drohen würde.
Der Mann war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, nachdem er sich dem IS zugewandt hatte. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
Nach seiner Entlassung blockierten deutsche Behörden 2018 zunächst seine Abschiebung. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verhängte ein Abschiebeverbot mit der Begründung, er könnte in Tadschikistan Folter ausgesetzt sein.
Die Lage änderte sich 2024, als tadschikische Behörden Zusicherungen gaben, dass der Mann keiner grausamen oder unmenschlichen Behandlung ausgesetzt werde. Daraufhin prüfte das Verwaltungsgericht Münster den Fall erneut und kam zu dem Schluss, es bestehe "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung". Das Gericht hob das Abschiebeverbot im August 2024 auf.
Der Mann legte gegen die Entscheidung Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil. Beide Gerichte waren sich einig, dass sich die Umstände geändert hätten und das Risiko einer Folter bei seiner Rückkehr gesunken sei.
Da ihm keine weiteren Rechtsmittel mehr zur Verfügung stehen, kann die Abschiebung nun vollzogen werden. Die deutschen Behörden behandeln solche Fälle individuell; es gibt keine öffentlichen Aufzeichnungen darüber, wie viele IS-nahen Personen seit 2018 abgeschoben wurden. Die Entscheidung ist das Ergebnis eines jahrelangen Prozesses aus rechtlichen Bewertungen und diplomatischen Zusicherungen.






