Herbstfortbildung in Ibbenbüren: Standesbeamte diskutieren Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz
Maximilian MaierHerbstfortbildung in Ibbenbüren: Standesbeamte diskutieren Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz
Rund 60 Standesbeamte trafen sich am 9. Oktober 2025 in Ibbenbüren zu ihrer jährlichen Herbstfortbildung. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle rechtliche Entwicklungen, darunter Änderungen im Namensrecht sowie das Selbstbestimmungsgesetz. Referenten des Fachverbandes der Standesbeamten erläuterten in Diskussionen, wie sich diese Reformen auf die tägliche Arbeit auswirken.
Die Schulung fand im Feuerwehr- und Rettungszentrum von Ibbenbüren statt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, der Leiter des Standesamts der Stadt, eröffneten die Veranstaltung mit einer Begrüßungsrede.
Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Standesbeamtenverbandes Westfalen-Lippe, behandelten zentrale Themen. Sie erklärten die neuen Regelungen zur Namenswahl nach der Heirat sowie die weiteren Auswirkungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Die im April 2024 verabschiedeten Reformen erweitern die Namensoptionen für Ehepaare, Geschiedene, Kinder und nicht-binäre Personen und vereinfachen gleichzeitig die Änderung des Geschlechtseintrags.
Die Fortbildung ist Teil einer rotierenden Veranstaltungsreihe, die in verschiedenen Städten und Gemeinden stattfindet. Standesbeamte aus dem gesamten Kreis nahmen teil, um sich über aktuelle rechtliche und verfahrensbezogene Anpassungen zu informieren.
Die Schulung vermittelte den Teilnehmern Klarheit über die neuesten gesetzlichen Bestimmungen. Zwar wurden keine unmittelbaren Änderungen im Arbeitsalltag gemeldet, doch die Veranstaltung sorgte dafür, dass die Mitarbeiter über die sich entwickelnden Vorschriften informiert bleiben. In künftigen Sitzungen sollen weiterhin praktische Fragen behandelt werden, sobald neue Gesetze in Kraft treten.






