26 February 2026, 16:25

Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem

Eine Gruppe von Helmi tragenden Individuen mit Waffen, mit 'Wiener Kommmerzial Bank' Text unten, auf einem deutschen Weltkriegspropagandaplakat der deutschen Armee.

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Gericht stoppt vorläufige Einstufung der AfD als rechtsextrem

Ein deutsches Gericht hat die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" vorläufig gestoppt. Die Entscheidung fiel im Februar 2026, nachdem das Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung erlassen hatte. Damit darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seine im Mai 2025 vorgenommene Einordnung der AfD als politische Partei vorerst nicht durchsetzen, während das weitere juristische Verfahren läuft.

Das BfV hatte die AfD nach einer umfangreichen Untersuchung als "eindeutig rechtsextrem" eingestuft. Eine solche Klassifizierung würde der Behörde ermöglichen, ihr vollständiges Instrumentarium zur Informationsbeschaffung gegen die politische Partei einzusetzen. Zudem könnte dies weitreichende gesellschaftliche und politische Folgen für die Organisation nach sich ziehen.

Mit dem Urteil des Kölner Gerichts darf das BfV die Einstufung bis zur endgültigen Klärung des Hauptverfahrens nicht öffentlich anwenden. Das Gericht gab damit dem Antrag der AfD auf eine vorläufige Aussetzung der Maßnahme statt und setzte die Umsetzung der Einordnung vorerst aus.

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Das BfV arbeitet mit unterschiedlichen Überprüfungsstufen – von vorläufigen Prüfungen bis hin zu bestätigten Extremismusfällen. Als Frühwarnsystem überwacht es Bedrohungen für die Demokratie, verfügt jedoch über keine polizeilichen Befugnisse. Zu seinen Aufgaben gehören die Informationssammlung, Risikobewertung und die Abwehr von Spionage.

Die vorläufige Blockade bedeutet, dass die AfD zunächst keine unmittelbaren Konsequenzen aus dem Extremismus-Vorwurf befürchten muss. Das BfV muss nun auf eine endgültige gerichtliche Entscheidung warten, bevor es weiter vorgehen kann. Ob einzelne Bundesländer die politische Partei eigenständig eingestuft haben, ist derzeit nicht bekannt.