Gericht stellt Verfahren gegen Ex-AfD-Politiker Gunnar Beck ein
Ein Gericht in Neuss hat das Strafverfahren gegen Gunnar Beck, ehemaliges AfD-Mitglied des Europäischen Parlaments, eingestellt. Die Vorwürfe umfassten zunächst schwere Straftaten wie Raub und Diebstahl und Körperverletzung – Delikte, die mit einer Haftstrafe von bis zu 15 Jahren geahndet werden können. Ausgelöst wurde der Fall durch den Vorwurf, Beck habe Waren aus einer Filiale des Kaufhauses Galeria Kaufhof in Neuss entwendet. Die Staatsanwaltschaft warf ihm zudem Körperverletzung und Raub vor. Doch zentrale Zeugen konnten sich weder an die Vorgänge erinnern noch gestohlene Gegenstände identifizieren oder Verletzungen beschreiben, die Beck angeblich zugefügt haben soll. Ein entscheidendes Beweisstück – ein Schal, der als gestohlen präsentiert wurde – stellte sich später als legal von Beck Jahrzehnte zuvor in Großbritannien erworben heraus. Im Laufe der Ermittlungen brachen die Hauptvorwürfe wegen mangelnder Beweise in sich zusammen. Die Anklage wurde schließlich auf geringfügigen Diebstahl reduziert, bei dem es um Kosmetikproben im Wert von ein bis 20 Euro ging. Beck bestritt stets, dass der Fall politisch motiviert gewesen sei, und sprach von Verdrehungen und erfundenen Vorwürfen. Trotz der juristischen Auseinandersetzung und medialen Aufmerksamkeit blieb die AfD bei den Europa- und Bundestagswahlen 2024 stabil in der Wählergunst. Das Gericht fand letztlich keine Beweise für Diebstahl oder Körperverletzung und stellte das Verfahren ein. Übrig blieb lediglich ein geringfügiger Strafbefehl wegen angeblichen verbalen Widerstands gegen Polizeibeamte bei der Festnahme. Mit der Einstellung des Verfahrens entgeht Beck einer langjährigen Haftstrafe, die ihm zeitweise drohte. Das Urteil beendet einen Rechtsstreit, der große öffentliche und politische Aufmerksamkeit auf sich gezogen hatte. Übrig bleibt lediglich eine geringe Strafe im Zusammenhang mit seinem Verhalten bei der Festnahme.