Fahranfängerin in Hagen verliert Führerschein nach 0,09 Promille – trotz Likörschokolade-Ausrede
Maximilian MaierFahranfängerin in Hagen verliert Führerschein nach 0,09 Promille – trotz Likörschokolade-Ausrede
Fahrverbot für Fahranfängerin nach Alkoholkonsum in Hagen
In den frühen Morgenstunden des 14. Februar wurde eine 20-jährige Fahranfängerin im Hagen-City-Center von der Polizei kontrolliert. Bei einer Routineverkehrskontrolle gegen 2:50 Uhr stellten die Beamten fest, dass die Frau Alkohol konsumiert hatte. In Deutschland gilt für Fahreinsteiger eine absolute Null-Promille-Grenze.
Die Fahrerin unterzog sich zunächst freiwillig einem Atemalkoholtest, der einen Wert von 0,07 Promille ergab. Später behauptete sie, der Alkohol stamme von mit Likör gefüllter Schokolade. Die Polizisten akzeptierten diese Erklärung nicht und brachten sie zur Wache, wo ein zweiter, rechtlich bindender Test durchgeführt wurde.
Dabei stieg der gemessene Wert auf 0,09 Promille. Daraufhin wurde der Frau die Weiterfahrt untersagt. Die Behörden stellten einen Verstoß gegen das für Fahranfänger geltende Alkoholverbot fest und ahndeten dies mit einem Bußgeldbescheid.
In Deutschland besteht ein vollständiges Alkoholverbot für Fahrer unter 21 Jahren sowie für alle, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Verstöße können mit Geldstrafen, Führerscheinentzug und der Pflicht zur Teilnahme an Nachschulungen geahndet werden.
Der Vorfall reiht sich in die anhaltende Debatte um junge Fahrer und Alkoholkonsum ein. Allein 2023 wurden 1.287 Unfälle mit 18- bis 24-Jährigen auf Alkoholeinfluss zurückgeführt. Der Fahrerin drohen nun rechtliche Konsequenzen, darunter mögliche Strafen nach dem Verkehrsrecht.






