18 February 2026, 16:18

Evangelische Kirchen prüfen systematisch Akten auf sexualisierte Gewalt

Eine Gruppe von Priestern geht einen roten Teppich in einer Kirche entlang, mit Menschen, die auf dem Boden vor und rechts von ihnen stehen, und Foto Rahmen auf der Hintergrundwand.

Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirchen prüfen systematisch Akten auf sexualisierte Gewalt

Zwei große regionale Kirchen in Deutschland haben unabhängige Überprüfungen von Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) startete ihre Prüfung im Februar 2023, während die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) in allen 34 Kirchenkreisen standardisierte Kontrollen eingeführt hat. Beide Initiativen zielen darauf ab, historisches Fehlverhalten innerhalb ihrer Institutionen aufzuarbeiten.

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Die Evangelische Kirche von Westfalen geht bei ihren Ermittlungen systematisch vor. Seit dem 1. Februar 2023 durchsucht ein ehemaliger Polizeibeamter die Akten; ein zweiter Beamter stieg am 1. März ein. Zunächst liegt der Fokus auf aktuellen Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass mögliche Fälle noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen verfolgt werden können. Nach Abschluss dieser Prüfung widmet sich das Team den Archivbeständen, einschließlich der Unterlagen ehemaliger Beschäftigter.

Sollten Hinweise auf sexualisierte Gewalt gefunden werden, leitet die Kirche die Akten an die Stelle zur Bearbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) zur weiteren Prüfung weiter. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen nach Arbeits- oder Dienstrecht ergriffen werden – von Sanktionen bis hin zur Entlassung. Wie lange die gesamte Überprüfung dauern wird, ist noch unklar.

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat unterdessen ein eigenes Prüfverfahren etabliert. Mit einem vom Landeskirchenamt entwickelten System führt sie einheitliche Kontrollen in allen Kirchenkreisen durch. Sämtliche Personalakten der Landeskirchenverwaltung werden im Rahmen dieses Prozesses gesichtet. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wird über den Fortschritt auf künftigen Landessynoden berichten.

Beide Kirchen gehen nun aktiv gegen frühere Verstöße vor, indem sie Personalakten unabhängig prüfen. Aktuelle Mitarbeitende werden priorisiert, um zu verhindern, dass Fälle verjähren. Bestätigte Vorfälle werden von spezialisierten kirchlichen Stellen bearbeitet, wobei für die Verantwortlichen Konsequenzen drohen.