Dinslaken passt Schulbuslinie DIN 1 an – wer darf noch mitfahren?

Dinslaken passt Schulbuslinie DIN 1 an – wer darf noch mitfahren?
Dinslaken ändert Schulbuslinie DIN 1 für die Hagenschule – Anpassung an Landesvorgaben
Die Stadt Dinslaken hat die Schulbusroute DIN 1 für die Hagenschule urlaubsbedingt geändert, um den landesweiten Beförderungsrichtlinien zu entsprechen. Die Anpassung erfolgte, nachdem der Stadtrat 2021 eine vorübergehende Stuttgarter Ausnahmeregelung aufgehoben hatte. Ab dem Schuljahr 2025/26 dürfen nur noch anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler den Service nutzen.
Der Stadtrat hatte am 29. Juni 2021 einen Beschluss gefasst, der die Ausnahmeklausel strich, die bisher einen erweiterten Zugang zum Bus ermöglicht hatte. Nach der Schülerfahrkostenverordnung Nordrhein-Westfalens werden Zuschüsse in der Regel nur bei großer Entfernung zur Schule oder bei besonderem Förderbedarf gewährt. Für Grundschulkinder gilt: Kostenlose Beförderung gibt es nur, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule mehr als zwei Kilometer beträgt.
Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 18. November 2025 erläuterten Vertreter der Stadt die rechtlichen Gründe für die Änderung. Bürgermeister Simon Panke betonte, wie wichtig eine direkte Kommunikation sei, wenn man Familien schwierige Entscheidungen vermitteln müsse. Eltern äußerten Bedenken wegen eines möglichen Anstiegs von "Eltertaxis" und der damit verbundenen Verkehrsgefahren. Die Stadt präsentierte jedoch Routenbewertungen, um diese Sorgen zu entkräften.
Anstatt bezahlbare Tickets einzuführen, lehnte die Verwaltung diese Option aus organisatorischen, finanziellen und haftungsrechtlichen Gründen ab – auch aus Gründen der Fairness. In Kürze soll eine Bedarfsprüfung für die Hagenschule stattfinden, und Berechtigungskarten sollen für ein klares und gerechtes System sorgen. Die Stadt zeigte sich zudem offen für kleinere Routenoptimierungen, die von Eltern vorgeschlagen werden.
Das neue System tritt zum Schuljahr 2025/26 in Kraft. Dann bleiben nur noch die genehmigten Haltestellen auf der Strecke erhalten. Anspruchsberechtigte Familien können weiterhin Zuschüsse nach den Landesrichtlinien beantragen. Die Stadt strebt an, auch bei der Umsetzung der aktualisierten Beförderungsregeln Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten.

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