Deutsche Bahn muss 70 Millionen Euro für Ostsee-Gasleitung zahlen – Gericht bestätigt Urteil

Gericht verwirft Deutsche Regas-Beschwerde gegen Kostenbeteiligung - Deutsche Bahn muss 70 Millionen Euro für Ostsee-Gasleitung zahlen – Gericht bestätigt Urteil
Gericht weist Beschwerde von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung zurück
Gericht weist Beschwerde von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung zurück
- Dezember 2025, 14:44 Uhr
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das Unternehmen Deutsche Bahn sich an den Kosten für die Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) beteiligen muss. Das Urteil bestätigt eine frühere Anordnung der Bundesnetzagentur, wonach das Unternehmen 70 Millionen Euro zahlen soll. Deutsche Bahn, das einen wichtigen Flüssigerdgas-Terminal (LNG) auf Rügen betreibt, kündigte an, gegen die Entscheidung weiter vorzugehen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde von Deutsche Bahn gegen die geforderte Kostenbeteiligung ab. Die Pipeline gehört zum Energiekonzern RWE und verbindet das LNG-Terminal Mukran mit dem nationalen Gasnetz. Der von Deutsche Bahn betriebene Terminal verflüssigt das per Schiff angelieferte Flüssigerdgas und speist es in das Netz ein.
Mit dem Urteil bleibt die Zahlungspflicht in Höhe von 70 Millionen Euro vorerst bestehen. Deutsche Bahn kann jedoch noch Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob das Unternehmen sich an der Finanzierung der Pipeline beteiligen muss oder eine alternative Regelung findet.

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