Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren – und bleibt doch aktiv

Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren – und bleibt doch aktiv
Caritas Bocholt beantragt Schutzschirmverfahren
Die Caritas Bocholt, ein großer gemeinnütziger Wohlfahrtsverband, hat beim Amtsgericht Münster die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens zur Eigenverwaltung beantragt. Die Organisation, die unter anderem Einrichtungen für Senioren, Menschen mit Behinderungen und Familien betreibt, bleibt trotz des Schritts weiterhin vollumfänglich aktiv – alle Standorte und Dienstleistungen laufen während des Verfahrens weiter.
Das Gericht hat den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung bewilligt. Damit erhält die Caritas Bocholt die Möglichkeit, sich unter eigener Regie zu restrukturieren. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg betonte, die Entscheidung eröffne neue Perspektiven für die Zukunft der Einrichtung. Ein spezialisiertes Beraterteam soll den Umstrukturierungsprozess begleiten, nähere Angaben zu den Experten stehen jedoch noch aus.
Ziel des Verfahrens ist es, die finanzielle Stabilität der Caritas Bocholt wiederherzustellen, ohne dass die Angebote für Hilfebedürftige eingeschränkt werden müssen. Die Löhne der Mitarbeiter sind vorerst gesichert. Nun kommt es auf die Zusammenarbeit mit den Beratern, Verhandlungen mit Fördergebern und den Erfolg des Sanierungskonzepts an.

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