Betrunkener Fahrer mit 1,7 Promille auf der A560 gestoppt – Führerschein sofort weg
Maximilian MaierBetrunkener Fahrer mit 1,7 Promille auf der A560 gestoppt – Führerschein sofort weg
Ein 56-jähriger Mann aus Buchholz im Westerwald muss sich nun wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer vor Gericht verantworten, nachdem die Polizei ihn am Wochenende bei einer Verkehrskontrolle stoppte. Der Vorfall begann, als ein Autofahrer am Samstagabend eine gefährliche Schlangenlinienfahrt auf der A560 bei Sankt Augustin meldete. Wie sich später herausstellte, lag der Alkoholwert des Fahrers mehr als dreimal über dem gesetzlichen Grenzwert.
Gegen 20:35 Uhr am 31. Januar hatte ein besorgter Verkehrsteilnehmer die Beamten über einen Volkswagen informiert, der auf der A560 zwischen den Spuren hin- und herschwang. Das Fahrzeug verließ die Autobahn und hielt schließlich in einer Bushaltebucht an der Hauptstraße in Niederpleis.
Als die Polizisten den Mann ansprachen, zeigten sich deutliche Anzeichen von Alkoholisierung: Seine Sprache war verwischt, und er hatte Mühe, sich auf den Beinen zu halten. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille – deutlich über der in Deutschland geltenden Grenze von 0,5 Promille.
Der Fahrer gab zu, Alkohol getrunken zu haben, behauptete jedoch, nur sehr wenig konsumiert zu haben. Die Beamten zogen ihm sofort den Führerschein ab und erteilten ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, die eine Fahrerlaubnis erfordern. Inzwischen haben die Behörden ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl alkoholisierter Verkehrsteilnehmer in Nordrhein-Westfalen ein. Allein zwischen Januar 2024 und Januar 2025 registrierten die Statistiken der Landespolizei und des Innenministeriums 47.892 entsprechende Verstöße.
Dem Mann drohen nun rechtliche Konsequenzen, nachdem ihm der Führerschein entzogen wurde. Die Polizei warnte erneut vor den Gefahren von Alkohol am Steuer und rief Autofahrer dazu auf, bei Alkoholkonsum auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste zurückzugreifen. Besonders an Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit erinnerten die Beamten, dass für sie noch strengere Grenzwerte gelten.






