Apotheker klagen gegen Kammerbeiträge – 44.000 Euro im Streit
Eine Gruppe von 18 Apothekenbesitzern in Westfalen-Lippe hat rechtliche Schritte gegen ihre zuständige Apothekerkammer eingeleitet. Streitpunkt sind Beitragsbescheide in Höhe von insgesamt 44.000 Euro. Ihr Fall knüpft an ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil in einer ähnlichen Angelegenheit aus dem benachbarten Regierungsbezirk Nordrhein an.
Die Klagen gehen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück, die sich auf die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) bezog. Das Gericht wies eine Beschwerde ab und schuf damit einen Präzedenzfall, auf den sich die Mitglieder der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) nun berufen, um ihre eigenen Beitragsbescheide anzufechten. Beide Kammern halten die gerichtliche Begründung jedoch für fehlerhaft.
Das Verwaltungsgericht wandte dabei Rechtsmaßstäbe an, die üblicherweise für Industrie- und Handelskammern (IHK) gelten, nicht aber für berufsständische Gesundheitsorganisationen. Dieser Ansatz sorgt für Besorgnis. Die AKNR hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen, um das Urteil zu kippen und die Rechtslage zu klären. Das Ergebnis könnte direkte Auswirkungen auf das noch laufende Verfahren der AKWL haben.
Rechtsexperten warnen vor weiteren Konsequenzen: Sollte sich die Logik des Gerichts durchsetzen, könnten künftige Urteile auch die finanziellen und haushaltspolitischen Entscheidungen der Kammern infrage stellen. Diese Möglichkeit betonte Cromberg, der davor warnte, dass eine solche Auslegung die Fähigkeit der Kammern untergraben könnte, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.
Der Streit dreht sich nun darum, ob die gerichtliche Interpretation Bestand haben wird. Falls die AKNR mit ihrer Berufung erfolgreich ist, könnte der Fall der AKWL einen anderen Verlauf nehmen. Vorerst bleiben die umstrittenen 44.000 Euro an Beitragsforderungen ungelöst – beide Kammern bestehen darauf, dass das Urteil das Recht falsch anwendet.






