AfD-Skandal: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren gegen Tim Schramm
Anna KrauseAfD-Skandal: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren gegen Tim Schramm
In dem laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm aus Wuppertal ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Der von dem Europaabgeordneten Hans Neuhoff gestellte Antrag wirft Fragen zur Neutralität des zuständigen Richters Hartmut Beucker auf, der das Verfahren leitet. Zudem gibt es Zweifel an Schrammens Verbindungen zu einflussreichen Parteimitgliedern.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli; der Landesvorstand Nordrhein-Westfalen reichte den Antrag am 26. September offiziell beim Landesschiedsgericht ein. Trotz des laufenden Verfahrens kandidierte Schramm erfolgreich für den Wuppertaler Stadtrat und sicherte sich dort einen Sitz.
Schramm wird vorgeworfen, durch seinen Dienst in der ukrainischen Armee gegen Russland parteipolitisch agiert zu haben. Er bestreitet diese Vorwürfe und genießt weiterhin starke Unterstützung in seinem örtlichen AfD-Verband.
Richter Beuckers Rolle steht besonders in der Kritik, da er Schrammens Parteiaufnahme genehmigt hatte. Seine eigene Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion – gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Sven Tritschler, einem bekannten Weggefährten Schrammens – nährt zusätzliche Zweifel an seiner Unparteilichkeit.
Hinzu kommt, dass Neuhoff, der Initiator des Befangenheitsantrags, selbst unter Verdacht steht, Verbindungen zu prorussischen Akteuren zu unterhalten. Diese Verknüpfung wirft weitere Fragen nach den Motiven hinter der juristischen Initiative auf.
Der Befangenheitsantrag setzt das Schiedsgericht nun unter Druck, mögliche Voreingenommenheit im Verfahren zu prüfen. Schrammens politische Zukunft in Wuppertal bleibt ungewiss, während der Fall die innerparteilichen Spannungen der AfD in Sachen Loyalität und Neutralität offenlegt. Die Entscheidung über den Antrag wird zeigen, ob Richter Beucker im Verfahren bleibt oder ersetzt wird.






