70.000 Euro unangemeldet: Zwei Niederländer beim Schmuggelversuch in den Irak gestoppt
Maximilian Maier70.000 Euro unangemeldet: Zwei Niederländer beim Schmuggelversuch in den Irak gestoppt
Zwei arbeitslose Niederländer sind am 21. April 2025 bei dem Versuch aufgefallen, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak zu schmuggeln. Zollbeamte beschlagnahmten den gesamten Betrag, nachdem sie die Gruppe bei einer Routinekontrolle an der Grenze angehalten hatten. Der Vorfall hat verwaltungsrechtliche Verfahren gegen die beiden Männer eingeleitet – wegen unterlassener Deklaration des Geldes und wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Die 35- und 36-jährigen Männer reisten mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind, als die Bundespolizei eingriff. Der 36-Jährige, der ursprünglich aus dem Irak stammt, trug 50.000 Euro in einer Umhängetasche bei sich, während der 35-Jährige mit afghanischen Wurzeln 20.000 Euro mitführte. Beide hatten die Bargeldsumme nicht deklariert – obwohl das deutsche Recht vorsieht, dass Reisende Beträge ab 10.000 Euro oder mehr bei der Ein- oder Ausreise angeben müssen.
Diese Meldepflicht steht im Einklang mit weiteren EU-Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Bargeldbewegungen über Grenzen hinweg. Zwar gibt es keine Obergrenzen für mitgeführtes Geld, doch die Kontrollen sollen Transparenz schaffen, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Straftaten zu verhindern. Die Regelung gilt für Bargeld und gleichwertige Zahlungsmittel – unabhängig davon, ob Reisende aus oder in Nicht-EU-Länder unterwegs sind.
Gegen die beiden Männer wurden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen sollen klären, ob die undeklarierten Gelder in Verbindung mit kriminellen Machenschaften stehen oder lediglich ein Verstoß gegen Finanzvorschriften vorliegt.
Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Bargeld-Deklarationspflicht in Deutschland. Reisende, die größere Summen mitführen, müssen die Meldebestimmungen einhalten, um Sanktionen zu vermeiden. Bei Verstößen drohen Beschlagnahmung, Bußgelder oder weitere rechtliche Konsequenzen nach den Geldwäschegesetzen.






